Um ihre klimapolitischen Ziele einzuhalten, hat die Bundesregierung beschlossen, den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch auf mindestens 10 % bis zum Jahre 2020 zu erhöhen. Im Strombereich soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Jahr 2020 auf mindestens 20 % ansteigen. Hierzu wurden diverse Förderprogramme aufgelegt.
Das wichtigste Förderprogramm in Deutschland ist ohne Frage das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG), das seit dem April 2000 die Einspeisung und Vergütung solar erzeugten Stroms regelt. Hiermit hat sich Deutschland weltweit als ökologischer Vorreiter gezeigt und eine Gesetzgebung zur Förderung erneuerbarer Energien geschaffen, die weltweit oft kopiert wurde. Wir profitieren davon! Sie natürlich auch! Schließlich werden mit dem Erneuerbare Energien Gesetz ganz neue Nutzungsformen für unsere Dächer ermöglicht, die wirtschaftlich gesehen bisher höchstens als Sanierungsfälle in den Büchern verzeichnet wurden.
Die Regelungen des EEG lauten wie folgt:
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Anlagen, die mit erneuerbaren Energien Strom erzeugen, an ihr Netz anzuschließen, den Strom abzunehmen und mit bestimmten Sätzen zu vergüten.
Betreiber von Solarstromanlagen, die ab dem 01.01.2012 ans Netz angeschlossen werden, erhalten 20 Jahre eine Vergütung in folgender Höhe:
Wer die Eigenverbrauchslösung wählt, erhält für den selbst produzierten Photovoltaikstrom, der im eigenen Haus gleich verbraucht wird bis zu 12,43 Cent je kWh,
Das EEG als download finden Sie hier: EEG-Regelungen 2004, EEG-Novellierung 2008, EEG-Novelierung 2009
Einen weitere Fördermaßnahme sind die Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW bietet sowohl für Privatleute, Firmen als auch Institutionen günstige Darlehen an, die über die Haubanken beantragt werden können. die Konditionen der KfW finden Sie hier: KfW-Programm "Solarstrom Erzeugen", KfW-Umwelt-Programm
Ebenso bieten mittlerweile viele Banken Kredite zu Sonderkonditionen an. Fragen Sie uns einfach!